Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Vertragsumfang
Allen Verträgen, die vom Verein zur Förderung umweltgerechten Handelns unter der Marke Hermes Radbotinnen (im folgenden: HERMES) mit Kundinnen (im folgenden: Auftraggeberinnen) über die Versendung, Beförderung und Behandlung von Gütern abgeschlossen werden, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber bzw. der Auftragsgeberin die Kenntnis dieser AGB und erkennt diese ausdrücklich an. Stillschweigen des Auftraggebers bzw. der Auftragsgeberin gilt als Zustimmung. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Soweit die AGB von HERMES keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten ergänzend die Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
02. Leistungen
- Preisvereinbarungen der AuftraggeberInnen mit HERMES beziehen sich stets nur auf die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Tarife. Diese erfahren sie bei Abgabe Ihrer Bestellung persönlich und direkt bei ihren RadbotInnen.
- Wird der Auftrag wieder entzogen, steht HERMES, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen eine angemessene Provision zu. Diese Stornogebühr beträgt in der Regel 3,50 € (netto), abhängig von Zeitpunkt und Art der Stornierung.
- Lehnt der bzw. die Empfängerin die Annahme der zugestellten Sendung ab, so steht HERMES ein angemessenes Entgelt für die Rückbeförderung zu (bis zum vollem Auftragstarif).
- HERMES ist berechtigt, Sendungen, die an den/die von den Auftraggeberinnen bekannt gegebene/n Empfängerin nicht zugestellt werden können oder wenn die Abgabestelle nicht besetzt ist, auf Kosten des Absenders bzw. der Absenderin bis zur Klärung der Sachlage einzulagern.
- Die Definition und Beschreibung der einzelnen Dienstleistungen sowie der jeweilige Leistungsrahmen sind in den, zum Vertragsabschluss aktuellen, Produktinformationen enthalten. HERMES steht es frei Art, Weg und Mittel für den Transport zu wählen.
03. Ausgeschlossene Leistungen
- Vom Transport ausgeschlossen sind, sofern nicht anders schriftlich gesondert vereinbart, folgende Sendungen:
- die nicht den durch den/die Auftraggeberin angegebenen Maßen entsprechen, insbesondere bei Überschreitung der Maximalmaße und Maximalgewichte,
- die von besonderem Wert sind, insbesondere Edelsteine, Zahlungsmittel, Schmuck, Dokumente, Aktien, Wertpapiere, Urkunden, Edelmetalle, Scheck- und Kreditkarten, Wechsel, Sparbücher, sowie sonstige Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung oder Kraftloserklärungs- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können,
- deren Beförderung/Aufbewahrung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt,
- die Waffen, Explosivstoffe oder Militärgut enthalten,
- die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für Umwelt, Personen und/oder Tiere darstellen könnten,
- die sterbliche Überreste von Menschen oder Tieren bzw. lebende Tiere enthalten,
- deren Inhalte als politisch sensibel betrachtet werden könnten,
- Sendungen mit fehlender oder unzureichender Empfängeradresse,
- Sendungen mit mangelnder Verpackung, wenn Gefahr besteht, dass die Ware dadurch beschädigt werden könnte.
- Sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch die Übergabe von ausgeschlossenem Transportgut durch den/die Auftraggeberin (oder in dessen Auftrag) an RadbotInnen entstehen, sind, unabhängig von etwaigem Verschulden, von dem Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin zu ersetzen.
- HERMES ist nicht verpflichtet, Sendungen hinsichtlich eines Transportausschlusses zu prüfen. Des Weiteren kann die Annahme oder Beförderung von Produkten ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
04. Pflichten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin
- Die Auftraggeberinnen haben ihre Adresse, sowie die Zustelladresse und etwaige Adressenänderungen HERMES unverzüglich anzuzeigen; andernfalls ist die letzte vom Auftraggeberinnen bekannt gegebene Adresse maßgeblich.
- Die von HERMES zu befördernden Güter müssen sachgemäß auf den Transport vorbereitet und transportsicher (bei Regen oder Schnee wasserfest), kompakt verpackt werden.
- Die Auftraggeberinnen haben dafür zu sorgen, dass wichtige Sendungsdaten, mindestens aber Absender, genaue Zustelladresse- und Name, sowie gewünschte Liefertermine (Zeitfenster) angegeben werden.
- Des weiteren haften die Auftraggeberinnen dafür, dass der Sendung die gesetzlich, behördlich oder vertraglich jeweils vorgeschriebenen bzw. erforderlichen Begleitpapiere pflichtgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt beigelegt sind. Auf Verlangen müssen weitere Auskünfte erteilt werden. Insbesondere hat der bzw. due Auftraggeberin den Wert der Sendung wahrheitsgemäß anzugeben, wobei diese Wertangabe ausdrücklich nicht als Interesse- oder Wertdeklaration i.S.d. Art 24, 26 CMR zu verstehen ist. HERMES ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die der Sendung beigefügten Papiere und die erteilten Auskünfte ausreichend und richtig sind.
05. Liefertermine
Zusagen über Abholfristen, Lieferfristen und Auslieferungstermine sind unverbindlich. Überschreitungen berechtigen die Auftraggeberinnen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen HERMES, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung zwischen den Auftraggeberinnen und HERMES über einen fixen Liefertermin vor und die Terminüberschreitung wurde von HERMES grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
06. Haftung
- Alle von HERMES übernommenen Aufträge werden mit größter Sorgfalt in dem Bemühen um sofortige Zustellung ausgeführt. Sollte es wider Erwarten zu Beschädigung von Gütern, Lieferverzögerungen oder Verlust kommen, ist die Haftung von HERMES für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ansonsten gilt die Haftungsbeschränkung der Art 17-28 CMR als vereinbart. Die Geltendmachung von ideellen Werten und mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen.
- Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Transportgutes sowie von Lieferterminüberschreitungen haben die Auftraggeberinnen dies HERMES spätestens bis 09.00 Uhr des nächsten Werktages schriftlich mittels Briefes oder e-Mail mitzuteilen. Andernfalls können keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen HERMES geltend gemacht werden.
- Für den Fall, dass ausgeschlossene Sendungen (3. Absatz 1-3) ohne nachweisliche, schriftliche Kenntnisnahme seitens HERMES an den/die AuftragnehmerIn übergeben werden, ist die Haftung von HERMES ausgeschlossen. Sollte dies die Haftung aufgrund gesetzlich zwingender Vorschriften nicht ausschließen, stellt die Unterlassung der Information von HERMES durch die Auftraggeberinnen zumindest ein grobes Mitverschulden der AuftraggeberInnen dar.
- HERMES haftet nicht für durch höhere Gewalt oder leichte Fahrlässigkeit verursachte Überschreitung von Lieferterminen bzw. verspätete Annahme oder Ablieferung sowie Verlust und Beschädigung des Transportgutes.
- Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen haben die Auftraggeberinnen die vollständige und unbeschädigte Übernahme der Sendung durch HERMES zu beweisen.
- Für Schäden, die im Vermögensbereich der Auftraggeberinnen entstehen oder für Folgeschäden jeder Art haftet HERMES nicht. Ausgeschlossen von der Haftung sind weiters Forderungen für Zölle und sonstige Abgaben.
- Für Schäden, die durch Diebstahl, Erpressung oder Raub entstehen, übernimmt HERMES keine Haftung.
- HERMES haftet nicht für Schäden, die beim Transport durch Dritte unter Vermittlung von HERMES entstanden sind. Dies gilt auch für Transportleistungen durch Dritte, deren Bezahlung über HERMES abgewickelt wird.
07. Verrechnungsmodi
HERMES bietet folgende Möglichkeiten der Verrechnung an:
-
Scheckheft/Liste: Monatliche Abrechnung
-
Wertmarken: Abrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Wertmarkenkaufs. Barablöse ausgeschlossen.
-
Barzahlung: Direkte Bezahlung bei den Radbotinnen je nach Vereinbarung zum Zeitpunkt der Übernahme oder Abgabe des Transportgutes. HERMES behält sich in diesem Falle vor, Transportgüter bis zur erfolgten Bezahlung einzubehalten.
08. Zahlung
- Unabhängig vom Verrechnungsmodus (Barzahlung ausgenommen) ist das Zahlungsziel zwei Wochen ab Rechnungsdatum.
- Bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von 1 Woche gilt folgender Skontosatz für Scheckheft-, und Markenkundinnen: Der Zahlungspflichtige ist berechtigt sich 2 Prozent des Bruttorechnungsbetrags ab einem Rechnungsbetrag von 120,- € (netto) abzuziehen.
- Bei Rechnungsbeträgen unter 19,- € netto behält sich HERMES vor, einen Kleinfakturazuschlag von 4,75 € (netto) zu verrechnen.
- Auf Wunsch können wir für einzelne Fahrten auch eine Rechnung per Mail ausstellen, für diese Sonderleistung fällt ein Rechnungslegungszuschlag von € 4,75 netto an.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels behält sich HERMES vor, Verzugszinsen 12% p.a. (1% im Monat) einzuheben.
- Sollte der dritten Zahlungsaufforderung innerhalb 14 Tagen ab Ausgangsdatum nicht Folge geleistet werden, ist HERMES berechtigt, die offene Forderung an ein Inkassobüro weiterzugeben.
09. Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen HERMES sind bei sonstiger Verjährung binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.
10. Zusatzvereinbarungen
Zum Abschluss von etwaigen Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich die Schriftform als vereinbart. Mündliche oder fernmündliche Nebenabsprachen oder Vereinbarungen können die Schriftform nicht ersetzen und haben somit keine Wirksamkeit. Demnach kann auch nicht nach mündlichen Vereinbarungen von der Schriftform abgegangen werden.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft, dies zieht aber nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der AGB nach sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann so auszulegen, wie es am ehesten dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages entspricht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann in den AÖSp vorgesehene Regelung ein. Sollten die AÖSp keine entsprechende Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wurde Wien vereinbart. Sind die Auftraggeberinnen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und sind nicht die zwingenden Bestimmungen der CMR anzuwenden, so ist, solange eine entsprechende zwingende gesetzliche Regelung besteht, für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit HERMES gemäß § 14 KSchG das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der bzw. die Auftraggeberin seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat.
13. Datenschutz
- Zur Sicherstellung der Transportleistungen ist der bzw. die Auftragnehmerin berechtigt, die in Zusammenhang mit der Beförderung anfallenden personenbezogenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und an andere Partner des Auftragsnehmers bzw. Auftragnehmerin, auch grenzüberschreitend, zu übermitteln. Die Datenverarbeitung kann insbesondere auch im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote, die wir erbringen, vorgenommen werden. Soweit notwendig, sind wir berechtigt, Daten auch an staatliche Stellen, insbesondere Zollstellen, weiterzuleiten
- Der/die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin zu verwenden und ausschließlich dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag zu übermitteln. Desgleichen bedarf eine Verwendung der überlassenen Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin eines derartigen schriftlichen Auftrages. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer bzw. der AuftranehmerIn aufrecht. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist auch für Daten von juristischen Personen und handelsrechtlichen Personengesellschaften einzuhalten. Der bzw. die Auftragnehmerin erklärt rechtsverbindlich, dass er bzw. sie ausreichende Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der DSGVO ergriffen hat, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.
- Der bzw. die Auftragnehmerin trägt für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen Vorsorge, dass der bzw. die Auftraggeberin die Bestimmungen auf Auskunft und das Recht auf Richtigstellung oder Löschung, laut DSGVO gegenüber dem Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem bzw. der Auftraggeberin alle dafür notwendigen Informationen.
- Der bwz. die Auftragnehmerin ist nach Beendigung der Dienstleistung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem bzw. der Auftraggeberin zu übergeben bzw. in dessen bzw. deren Auftrag für ihn bwz. sie weiter vor unbefugter Einsicht gesichert aufzubewahren oder auftragsgemäß zu vernichten. Der/die VersenderIn erklärt sich mit der Datenerfassung und -verarbeitung sowie -übermittlung nach obigen Maßgaben einverstanden.
14. Cookies
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